Die Hygienebetreuung hat zum Ziel, ein
effektives Hygienemanagement am Stand des Wissens,
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Der Vorteil eines Betreuungsvertrages liegt
einerseits in der kontinuierlichen Wahrnehmung der
hygienischen Belange, andererseits werden die hygienebeauftragten
Mitarbeiter entlastet, die Kosten hierfür sind geringer
als bei Einzelbeauftragung.
Als erster Schritt wird die Einrichtung im
Beisein der Führungskräfte und der Hygienebeauftragten einer
Hygienevisite unterzogen, wobei einerseits der Ist-Zustand überblicksmäßig
erhoben, andererseits abgeklärt wird, welche Bereiche besonderer
hygienischer Aufmerksamkeit bedürfen. Hygienestruktur und
Verantwortlichkeiten werden festgelegt. Für die einzelnen
Bereiche werden die notwendigen Kontroll- und
Verbesserungsmaßnahmen sowie innerbetriebliche Fortbildungen nach
Maßgabe vorgeschlagen.
Der Umfang der laufenden Betreuung richtet sich
nach den individuellen Bedürfnissen.